Fragen und Antworten
Antworten zu Kosten, Angeboten, Pflegeverträgen, Saisonplanung, Winterdienst und Zuständigkeiten.
Themen: Kosten und Angebot · Saisonplanung und Pflegeverträge · Winterdienst · Zuständigkeiten und Ablauf
Kosten und Angebot
Was kostet die Gartenpflege bei Ihnen?
Das hängt von der Größe der Flächen, dem Rhythmus, der Zugänglichkeit und der Menge des Grünschnitts ab. Pauschalpreise ohne Besichtigung wären unseriös. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
Wie entsteht ein Angebot?
Wir besichtigen die Fläche, besprechen Ihre Wünsche und erfassen Maße und Besonderheiten. Daraus erstellen wir ein schriftliches Angebot mit genau beschriebenen Leistungen. Erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit.
Ist die Besichtigung wirklich kostenlos?
Ja. Erstgespräch und Besichtigung sind kostenlos und unverbindlich.
Kann ich Gartenarbeiten steuerlich absetzen?
Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Privatpersonen nach § 35a Einkommensteuergesetz teilweise von der Steuer abziehen. Dafür weisen wir Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt aus. Bitte zahlen Sie per Überweisung. Ob und in welcher Höhe sich das bei Ihnen auswirkt, klärt Ihre Steuerberatung.
Saisonplanung und Pflegeverträge
Wie sieht ein typisches Gartenjahr aus?
Im Frühjahr stehen Aufräumen, Rasenpflege und Pflanzungen an, im Sommer Mähen, Heckenschnitt und Bewässerung, im Herbst Laub, Rückschnitt und Pflanzungen, im Winter Gehölzschnitt und Winterdienst. Einen Überblick gibt unsere Checkliste Gartenjahr.
Was regelt ein Pflegevertrag?
Der Vertrag legt fest, welche Flächen wir pflegen, welche Arbeiten in welchem Rhythmus anfallen, wie abgerechnet wird und wie lange der Vertrag läuft. Zusätzliche Arbeiten beauftragen Sie gesondert.
Wie lange läuft ein Pflegevertrag und wie kann ich kündigen?
Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Angebot und im Vertrag. Üblich ist eine Saison oder ein Jahr mit Verlängerung. Wir legen Wert auf klare, faire Regelungen ohne versteckte Klauseln.
Was passiert bei schlechtem Wetter?
Bei Dauerregen oder Frost verschieben wir Arbeiten, die dem Garten sonst schaden würden. Wir sagen Ihnen Bescheid und holen den Einsatz nach.
Winterdienst
Ab wann gilt der Winterdienst?
Die Saison läuft in der Regel vom 1. November bis 31. März. Den genauen Zeitraum legen wir im Vertrag fest.
Wann wird geräumt?
Wir richten uns nach den Zeiten der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt und räumen und streuen so, dass die Flächen zu diesen Zeiten sicher sind.
Bekomme ich einen Nachweis?
Ja. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Die Protokolle erhalten Sie auf Wunsch laufend oder am Saisonende.
Zuständigkeiten und Ablauf
Arbeiten Sie auch für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen?
Ja. Wir formulieren Angebote so, dass sie sich für die Beschlussfassung eignen, und stimmen Termine mit der Verwaltung ab. Ansprechpartner bleibt die Verwaltung, die Bewohner werden auf Wunsch per Aushang informiert.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Sie erhalten eine feste Ansprechperson für Ihr Objekt. Unter 0231 58 69 26 00 erreichen Sie uns Mo–Fr von 8:30 bis 15:30 Uhr.
Welche Gebiete betreuen Sie?
Dortmund und die umliegenden Städte im Ruhrgebiet, zum Beispiel Bochum, Lünen, Unna, Schwerte und Castrop-Rauxel. Fragen Sie gerne auch für andere Orte an.
Übernehmen Sie auch Pflasterarbeiten?
Ja, im Rahmen des Garten- und Landschaftsbaus: Gartenwege, Terrassen, Trittplatten und Einfassungen auf privaten Grundstücken. Öffentliche Verkehrsflächen und Straßenbau übernehmen wir nicht.
Brauche ich für eine Baumfällung eine Genehmigung?
Das hängt von der Baumschutzsatzung Ihrer Stadt und vom Baum ab. Zusätzlich gilt der gesetzliche Schutzzeitraum vom 1. März bis 30. September. Wir klären das mit Ihnen vor der Fällung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0231 58 69 26 00 (Mo–Fr 8:30–15:30 Uhr) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Ihr Garten, gut betreut
Erzählen Sie uns, was Sie vorhaben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Umfang und Termin, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.