Winterdienst für Wohnanlagen, Gewerbe und Privathaushalte
Wenn es glatt wird, muss es schnell gehen. Wir übernehmen das Räumen und Streuen für Sie, nach festem Plan und mit Dokumentation.
Eigentümer und oft auch Mieter sind nach der Straßenreinigungssatzung ihrer Stadt verpflichtet, Gehwege vor dem Grundstück bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Wer das nicht schafft, kann die Aufgabe vertraglich an einen Dienstleister übertragen.
Wir übernehmen den Winterdienst für die vereinbarten Flächen: Gehwege, Hauszugänge, Mülltonnenplätze und Stellflächen. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. So haben Sie im Fall der Fälle einen Nachweis.
Das gehört dazu
- Schneeräumen auf Gehwegen und Zugängen
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln, Salz nur wo zulässig
- Hauszugänge, Treppen und Mülltonnenplätze
- Stellplätze und Zufahrten nach Absprache
- Kontrollfahrten bei Glättegefahr
- Dokumentation jedes Einsatzes
- Kombination mit der Gartenpflege möglich
So läuft der Winterdienst ab
Flächen festlegen
Wir gehen die Flächen ab und halten sie in einem Plan fest.
Saisonvertrag
Sie erhalten ein Angebot mit Leistungsumfang und Einsatzzeiten.
Einsätze
Wir räumen und streuen nach den Zeiten der Satzung und dokumentieren.
Saisonende
Restsplitt wird nach Absprache aufgenommen, Protokolle erhalten Sie gesammelt.
Gut zu wissen
Die Räum- und Streuzeiten legt jede Stadt in ihrer Straßenreinigungssatzung fest. Wir richten uns nach der Satzung der Stadt, in der Ihr Objekt liegt.
Wichtig: Auch wenn Sie den Winterdienst übertragen, bleibt eine Kontrollpflicht bei Ihnen. Mit unseren Einsatzprotokollen können Sie diese Kontrolle leicht nachweisen.
Plätze für die Saison sind begrenzt, weil wir Touren planen. Schließen Sie den Vertrag am besten bis Mitte Oktober ab.
Wovon die Kosten abhängen
- Größe und Anzahl der Flächen
- Lage des Objekts in unserer Tourenplanung
- Gewünschte Leistungen, zum Beispiel auch Stellflächen
- Streumittel
- Pauschale je Saison oder Abrechnung je Einsatz
Einen seriösen Preis nennen wir erst, wenn wir die Fläche gesehen haben. Die Besichtigung und das Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich.
Kostenloses ErstgesprächHäufige Fragen zu Winterdienst
Bis wann muss ich den Winterdienst beauftragen?
Am besten vor Beginn der Saison, also bis Mitte Oktober. Dann können wir Ihr Objekt fest in die Touren einplanen.
Bin ich mit dem Vertrag komplett von der Räumpflicht befreit?
Die Durchführung geht auf uns über. Eine Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer. Unsere Einsatzprotokolle helfen Ihnen, diese Kontrolle nachzuweisen.
Streuen Sie mit Salz?
Viele Städte erlauben Streusalz auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen. Wir verwenden in der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat und halten uns an die Satzung vor Ort.
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